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BVerwG, 10.06.1996 - 7 B 136.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.11.1995 - 3 K 731/94
- BVerwG, 10.06.1996 - 7 B 136.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94
Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt
Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 7 B 136.96
Danach betrifft § 1 Abs. 3 VermG solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf einzelne Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 [BVerwG 27.07.1995 - 7 C 12/94]). - BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94
Bauland-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 7 B 136.96
Soweit es sich dabei um einen Enteignungsakt handelt, reicht dessen einfache Rechtswidrigkeit unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit zur Annahme des Schädigungstatbestands nicht aus; denn § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 53). - BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94
Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 7 B 136.96
Davon abgesehen hat der beschließende Senat bereits mit Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - entschieden, daß die unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG gerade im Zugriff auf das Vermögen selbst liegen muß und aus diesem Grunde nicht allein in der Verletzung von Bekanntgabevorschriften erblickt werden kann.